Rechtsprechung
BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 823/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG)
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (juris: PolAufgG BY) durch das "Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen" vom 24.07.2017 (juris: GefPersG BY) und das "Gesetz zur Neuordnung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90 Abs. 1 ; BVerfGG § 93a Abs. 2
Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG) - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (juris: PolAufgG BY) durch das "Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen" vom 24.07.2017 (juris: GefPersG BY) und das "Gesetz zur Neuordnung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
Luftsicherheitsgesetz
Auszug aus BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 823/18
Jedenfalls aber ist nicht hinreichend dargelegt, dass die angegriffenen Vorschriften geeignet wären, die Rechtsstellung der Beschwerdeführer ohne einen weiteren Vollzugsakt unmittelbar zu verändern, oder es den Beschwerdeführern unzumutbar wäre, gegen denkbare Vollzugsakte im fachgerichtlichen Verfahren vorzugehen (vgl. BVerfGE 115, 118 ). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 823/18
Die Beschwerdebefugnis setzt, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde - wie hier - unmittelbar gegen ein Gesetz richtet, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; stRspr). - BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
Auszug aus BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 823/18
Die Beschwerdebefugnis setzt, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde - wie hier - unmittelbar gegen ein Gesetz richtet, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; stRspr). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 823/18
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).